PRAXISLEITFADEN
Das kantonale Pflegegesetz vom 27. September 2010 verpflichtet die Gemeinden, sich an den stationären und ambulanten Pflegekosten ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu beteiligen. Zuständigkeit und Ausmass der Kostenpflicht sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dieser Leitfaden soll die Gemeinden unterstützen, die Pflegefinanzierung korrekt und effizient umzusetzen. Ein praktischer und unverzichtbarer Praxisleitfaden mit vielen Beispielen und Tipps.